Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als Handwerkerleistung steuerlich absetzbar
Die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung und damit die Erhebung des
unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes kann ebenso eine steuerbegünstigte
Handwerkerleistung sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens
oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Das entschied der Bundesfinanzhof
mit Urteil vom 6.11.2014.
Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung dient der Überprüfung
der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage und ist damit als (vorbeugende)
Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn hierüber
eine Bescheinigung "für amtliche Zwecke" erstellt wird. Denn
durch das Ausstellen einer solchen Bescheinigung wird eine handwerkliche Leistung
weder zu einer gutachterlichen Tätigkeit noch verliert sie ihren Instandhaltungscharakter.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516