Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2019
In der "Düsseldorfer Tabelle" werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die "Düsseldorfer
Tabelle" geändert. Die Regelsätze betragen nun:
- 354 € für Kinder von 0 - 5?Jahren,
- 406 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
- 476 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts
Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer
Tabelle.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle
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