Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2017
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2017 wurde die "Düsseldorfer
Tabelle" geändert. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht
auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Verordnung zur Festlegung
des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder" vom 3.12.2015.
Die Regelsätze betragen nun:
342 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
393 € für Kinder von 6 - 11 Jahren,
460 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
um bestimmte Prozentsätze.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der
Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle.
Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht,
nachdem dieser zum 1.1.2015 angehoben wurde.
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts
Düsseldorf unter
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer
Tabelle.
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