Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2015
Seit dem 1.1.2015 gilt die neue "Düsseldorfer Tabelle". Die
Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der "Hartz-IV"-Sätze
zum 1.1.2015. Ferner wurden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber
Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, volljährigen Kindern
oder Eltern angehoben:
Unterhaltspflicht gegenüber |
Selbstbehalt
bisher
|
Selbstbehalt
ab 2015
|
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: |
1.000 €
|
1.080 €
|
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: |
800 €
|
880 €
|
anderen volljährigen Kindern: |
1.200 €
|
1.300 €
|
Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen
Kindes: |
1.100 €
|
1.200 €
|
Eltern: |
1.600 €
|
1.800 €
|
Der Kindesunterhalt konnte zum 1.1.2015 aufgrund der gesetzlichen Regelungen
nicht erhöht werden, da er sich nach den durch das Bundesfinanzministerium
festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet.
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