Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus der Bibliothek
Betrug bei der Arbeitszeiterfassung
In einem vom Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) am 17.2.2014 entschiedenen Fall
war ein Arbeitnehmer seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt.
Beim Verlassen des Produktionsbereichs wegen privater Arbeitsunterbrechungen
müssen die Mitarbeiter eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen
und sich rückmelden, wenn sie den Produktionsbereich wieder betreten. Der
Arbeitnehmer wurde dabei beobachtet, dass er den Chip in seiner Geldbörse
ließ und zusätzlich mit seiner Hand abschirmte, wenn er diesen vor
das Zeiterfassungsgerät zum An- und Abmelden hielt. Eine Kontrolle durch
den Arbeitgeber ergab, dass der Arbeitnehmer in 1,5 Monaten so Pausen von insgesamt
mehr als 3,5 Stunden gemacht hatte, ohne sich an- und abzumelden. Der Arbeitgeber
kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.
Die Richter des LAG haben die fristlose
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für gerechtfertigt gehalten. Die
Zeiterfassung piepe, wenn ein Mitarbeiter sich an- oder abmelde. Ein Versehen
des Arbeitnehmers sei ausgeschlossen. Dieser habe bewusst nur so getan, als
würde er die Anlage bedienen. Wegen des fehlenden akustischen Signals muss
diesem klar gewesen sein, dass er den Chip erfolgreich abgedeckt hatte.
Dem Arbeitgeber sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs nicht zumutbar,
nur mit einer Abmahnung zu reagieren. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als
die lange Betriebszugehörigkeit.
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