Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus Januar 2018
Keine Ausgabe von Gutscheinen beim Verkauf preisgebundener Arzneimittel
Mit der gesetzlichen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
ist es nicht vereinbar, wenn eine Apotheke bei Abgabe eines solchen Arzneimittels
einen bei einer Bäckerei einzulösenden Einkaufsgutschein (hier: über
"zwei Wasserweck oder ein Ofenkrusti") gewährt.
Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die
Unvereinbarkeit der Arzneimittelpreisbindung mit dem Unionsrecht ist das Verbot
verfassungsrechtlich - unter dem Gesichtspunkt der "Inländerdiskriminierung"
- erst dann bedenklich, wenn der sich daraus möglicherweise ergebende erhöhte
Marktanteil ausländischer Versand-apotheken im Bereich verschreibungspflichtiger
Arzneimittel zu einer ernsthaften Existenzbedrohung der inländischen Präsenzapotheken
führt. Hierfür bestehen nach dem Sach- und Streitstand derzeit keine
ausreichenden Anhaltspunkte. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit
Urteil vom 2.11.2017 entschieden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0911/49516