Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.

Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.

Themenbeitrag aus Dezember 2019

Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.10.2019 entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist.

Bei diesen Filialen handelt es sich nach Auffassung der BGH-Richter um Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes, weil die Bäckerei dort auch Cafés betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet.

Der Anwendung des Gaststättenrechts steht nicht entgegen, dass die Bäckerei innerhalb desselben Raums neben einem Café eine Bäckerei-Verkaufsstelle betreibt. Desgleichen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke im Café zur Selbstbedienung bereitstellt.

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