Steuergesetze sind nicht in Stein gemeißelt.
Sie ändern sich laufend! Diese Rubrik bringt Sie stets auf den aktuellen Stand. Über wesentliche Details informieren wir Sie außerdem gerne im persönlichen Gespräch.
Themenbeitrag aus Dezember 2019
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Ein von der Koalition vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass in zwölf
derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht
eingeführt werden soll.
Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer,
Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher,
Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter
sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht
abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen
wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen
zu geben.
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